Dienstzeiten
Öffungszeiten:
Mo, Mi, Do: 8.30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15.00 Uhr
Di: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Fr: 8.30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 14.00 Uhr
Kernarbeitszeit:
Mo - Do: 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fr: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Besucher des Sozialgerichts Potsdam einer Einlasskontrolle unterziehen. An einzelnen Tagen sowie bei besonderen Anlässen werden darüber hinaus alle Besucher sowie mitgeführtes Gepäck auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Nagelfeilen, Pfefferspray) untersucht. Mit solchen Gegenständen dürfen Sie das Gerichtsgebäude nicht betreten. Entsprechende Gegenstände werden für die Dauer des Aufenthaltes im Gerichtsgebäude in Verwahrung genommen. Ergibt sich ein Verdacht auf die Verletzung waffenrechtlicher Vorschriften, werden die Gegenstände sichergestellt und es erfolgt eine Strafanzeige. Weigert sich ein Besucher, die Inverwahrnahme der Gegenstände zu dulden, wird ihm der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt. Die dem Besucher unter Umständen daraus erwachsenen Nachteile sind von ihm selbst zu vertreten.
Stand: 01.04.2011

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